Datenschutz im Verein
Wesentliche Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetz
In fast allen Schützenvereinen werden Personendaten verarbeitet, z. B. die Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettkämpfen und die Teilnehmer- oder Telefonlisten.
Grundsätzlich hat jedoch jede Person das Recht, selbst zu entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Deshalb müssen die Mitglieder darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck vom Verein gesammelt werden.
Der Verein zeigt durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten, dass er modern aufgestellt ist und vorbildlich geführt wird.
Wer sich bereits mit dem Datenschutz beschäftigt hat, dem wird vieles bekannt und vertraut vorkommen. Für die Vereine bedeutet die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung eine erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten, um der Rechenschaftspflicht zu genügen.
Die folgenden Anhänge sollen die Schützenvereine bei der Umsetzung der EU-DSGVO und des BDGS unterstützen.
Leitfanden für den Datenschutz im Verein
Anlagen:
2a Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
2b Verarbeitungstätigkeit Auftragsbearbeiter
3 Muster Satzungseintrag Datenschutz
7a Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
8a Verpflichtungserklärung Vorstand
8b Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
9 Liste Mitarbeiter Datenverarbeitung
10 Qualifikation Datenschutzbeauftragter
11a technische organisatorische Maßnahmen (TOM)
13 Datenschutzerklärung für Veranstaltungen
Als Quelle dienten hierzu die Ausführungen des LSB Niedersachsen e.V. und des dsb e.V..
Hilfe/Quellen im Internet:
DSB: http://www.ziel-im-visier.de/inhalt/Finanzen,_Steuern_und_Recht
LSB: https://www.lsb-niedersachsen.de/lsb-mitgliederservice/datenschutz-im-verein